Wir fordern: Glasfaser statt Gläserner Mensch!

Mit schnellem Glasfaser für jeden Haushalt kann die Strahlenbelastung durch Mobilfunkmasten vermieden werden. Mehr Daten mit weniger Strahlung und weniger Energie. Das ist machbar.

Die Trennung von Outdoor- und Indoorversorgung sowie Roaming würden zu einer massiven Senkung der Strahlenbelastung führen. Eine schnelle Internetanbindung ist Daseinsvorsorge, deshalb gehören Glasfasernetze in kommunale Hand. Das verhindert überhöhte Preise und sichert den Datenschutz.

Fragen Sie die Kandidat:innen Ihres Wahlkreises: Werden Sie sich im Bundestag für technische Alternativen und kommunale Rechte bei der Planung der digitalen Infrastruktur einsetzen?

>>> Wussten Sie, dass mit neuen Techniken die Strahlenbelastung massiv gesenkt werden kann?

>>> Wussten Sie, dass Lichtwellen statt gesundheitsschädlichem WLAN als alternative Übertragungstechnik zur Serienreife entwickelt ist? 

>>> Mehr zu den  Alternativen – Sie müssen Ihr Smartphone nicht wegwerfen! 

Hintergrund: Die Mobilfunkinfrastruktur ist Ergebnis neoliberaler Fehlplanung. Es geht auch anders: Die Strahlenbelastung kann massiv gesenkt werden, durch ein Netz für alle Betreiber mit Roaming, Glasfaser überall und die Trennung der Indoor- und Outdoor-Versorgung. Eine Studie des Umweltbundesamts kritisiert die Indoor-Versorgung durch LTE und 5G als unökologisch. Neue Versorgungskonzepte und der Einsatz alternativer Lichtfrequenzen schützen die Gesundheit.  

Als Maßstab für eine Positivplanung hat diagnose:funk acht Punkte aufgestellt:  

1. Die Breitbandnetze (Glasfaser) als Eigenwirtschaftsbetrieb müssen als Teil der Daseinsvorsorge von den Kommunen betrieben werden. Keine Vergabe von Infrastrukturprojekten an ein Monopol. Glasfasernetze bilden die Grundlage zur Umsetzung einer strahlungsarmen Mobilfunkversorgung.

2. Die Trennung der Indoor- und Outdoor-Versorgung zum Schutz der Wohnung vor Strahlung muss Grundlage jeder Mobilfunkplanung sein. Neue Technik muss nachweisbar zu weniger Elektrosmog führen. Kleinzellennetze sind nur dann sinnvoll, wenn sie zu einer deutlichen Senkung der Strahlenbelastung führen.

3. Ein Netz für alle: Es braucht nur ein Mobilfunknetz für alle Betreiber und Nutzer:innen, wie bei Strom, Gas und im Straßenbau. Verpflichtendes Roaming für alle Mobilfunkbetreiber muss beschlossen und umgesetzt werden.

4. Technikfolgenabschätzung ist Pflicht. Sie muss durch eine industrie- und regierungsunabhängige Kommission unter Beteiligung bürgerschaftlicher Interessenverbände erfolgen. Ohne Bewertung der Forschungsergebnisse über die Wirkungen der 5G-Frequenzen auf Mensch, Tier und Natur darf 5G nicht eingeführt werden (Moratorium).

5. Beweislastumkehr: Industrie und Staat müssen die Unschädlichkeit von 5G belegen.

6. Umweltschutz ist Pflicht, die Kommune muss dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit ein Gutachten zum ökologischen Fußabdruck über den Netzausbau vorlegen.

7. Das Recht, analog leben zu können, ohne digitale Überwachung, ist ein Grundrecht. Die Daten­erfassung darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung jedes Bürgers erfolgen. Von Jugendlichen unter 16 Jahren dürfen keine Daten erfasst werden.

8. Erhalt und Schaffung von funkfreien Gebieten für elektrohypersensible Menschen.

Mehr erfahren:

  • Kompetenzen kommunaler Entscheidungsträger:innen beim Mobilfunkausbau. Zwei Fachartikel in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht bestätigen die Rechte der Kommunen https://www.diagnose-funk.org/1632
  • Ratgeber 4: Kommunale Handlungsfelder. Mobilfunk: Rechte der Kommunen – Gefahrenminimierung und Vorsorge auf kommunaler Ebene. https://www.diagnose-funk.org/1689